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Betriebsführung

Bundesrat erlaubt Hof- und Weidetötung

Der Bundesrat hat im Zuge von Anpassungen verschiedener Verordnungen im Lebensmittelrecht die Hof- und Weidetötung ab dem 1. Juli 2020 gutgeheissen.
Tötung auf dem Hof: Nach dem finalen Schuss wird das betäubte Rind aufgehängt und sofort ausgeblutet.

Tötung auf dem Hof: Nach dem finalen Schuss wird das betäubte Rind aufgehängt und sofort ausgeblutet.

(Bild: Gabriela Müller, FiBL)

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Aktualisiert am

Mit den Anpassungen der Verordnungen im Lebensmittelreicht wird die «Hoftötung» und die «Weidetötung» zur Fleischgewinnung ab dem 1. Juli 2020 möglich. Die Markenorganisationen Bio Suisse, Demeter und KAGfreiland sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) begrüssen diesen Entscheid zu Gunsten des Tierwohls sehr. Zehn Jahre lang haben sie auf diesen Entscheid hingearbeitet. Bereits heute wenden einige Pionierbetriebe in der Schweiz die alternative Schlachtmethode an. Möglich ist dies dank kantonalen Bewilligungen, wie die Markenorganisationen in einer gemeinsamen Medienmitteilung schreiben.

Die Erkenntnisse dieser Betriebe hätten gezeigt, dass diese Form der Schlachtung besonders tierschonend ist. Das Tier wird in seinem gewohnten Umfeld betäubt und anschliessend entblutet. Danach erfolgt der Transport des Schlachtkörpers in einem speziell dafür konzipierten Anhänger. Das Tier muss nach Eintritt des Todes innerhalb von 45 Minuten zu einem bewilligten Schlachtlokal gefahren und dort ausgeweidet werden. Im Vergleich zur herkömmlichen Schlachtung bleiben den Tieren somit die Lebendtransporte und Wartezeiten in den Schlachthöfen erspart, was sich auch positiv auf die Stressbelastung der Tiere und somit auch auf die Fleischqualität auswirkt.

Quelle: LID

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