Der Bundesrat hat zwei Landwirtschaftsverordnungen angepasst. Grundlage sind die Beschlüsse des Parlaments zum Budget 2026. Der Strukturverbesserungskredit für den Weinbau wird 2026 um 10 Mio. Franken erhöht. Neu unterstützt der Bund die freiwillige Rodung von Reben. Voraussetzung ist, dass während zehn Jahren keine Neuanpflanzung erfolgt. Die Massnahme ist bis Ende 2027 befristet. Gemäss Mitteilung sollen so wettbewerbsfähige Strukturen gestärkt und auf die angespannte Lage auf dem Weinmarkt reagiert werden.
Bereits möglich sind Beiträge für robuste Rebsorten sowie für Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen wie Bewässerungsanlagen oder Trockensteinmauern. Zudem werden die Einzelkulturbeiträge für Kartoffelsaatgut erhöht. Damit soll laut Bundesrat die inländische Saatgutvermehrung und die Ernährungssicherheit gestärkt werden.
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