Strengere Vorschriften für PSM-Gebrauch

Der Bundesrat hat Verordnungsänderungen in den Bereichen Pflanzenschutzmittel genehmigt. Der berufliche wie auch private Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln wird strenger geregelt.

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Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wurden angepasst. Die ChemRRV verlangt neu, dass Pflanzenschutzmittel von beruflichen Anwenderinnen und Anwendern nur gekauft werden dürfen, wenn sie eine gültige Fachbewilligung haben. Um die Fachbewilligung zu erlangen, müssen Anwenderinnen und Anwender entsprechende Kurse besuchen und Prüfungen bestehen.

Weiterbildung alle fünf Jahre

Die Fachbewilligung wird digital erteilt, ist in einem zentralen Register erfasst und 5 Jahre gültig. Sie kann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. So soll ein national einheitliches Niveau hinsichtlich Anforderungen und Qualität der Kompetenzen gewährleistet werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Einschränkungen für Private

Parallel zur ChemRRV-Revision wird auch die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) angepasst. Um die Umwelt sowie die Gesundheit von Anwenderinnen und Anwendern zu schützen, wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nicht berufliche Verwendung stärker eingeschränkt. Die revidierte PSMV verbietet neu die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die private Verwendung, wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen, giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind oder zu einem Risiko für Bienen führen. Die revidierte PSMV tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

sg

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