Professionelle Tierrettung aus der Luft

Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) rät Landwirtschaftsbetrieben, die ihre Tiere sömmern, eine Gönnerschaft mit einem Helikopter-Unternehmen abzuschliessen. Kranke und verletzte Tiere können so im Notfall professionell geborgen werden, und die Kosten bleiben überschaubar.

Im Notfall braucht die Heli-Einsatzzentrale Informationen von Kontaktpersonen, Angaben zur Dringlichkeit und zum Aufnahme- und Abladeort (Gemeinde, Koor...

Im Notfall braucht die Heli-Einsatzzentrale Informationen von Kontaktpersonen, Angaben zur Dringlichkeit und zum Aufnahme- und Abladeort (Gemeinde, Koordinaten, Geländebeschaffenheit, Hindernisse).

(Bild: Rega)

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Auf den weitläufigen Weiden und in dem teilweise unwegsamen Gelände verunfallen jedes Jahr zahlreiche Tiere. Mit Auto und Anhänger ist die Unfallstelle meistens nicht erreichbar. Oft ist die Bergung per Helikopter die einzige Möglichkeit. Im Jahr 2021 haben die Rega und Air-Glaciers, die beiden grössten Anbieter für Tierrettungen, insgesamt fast 1700 Einsätze zugunsten der Alp- und Berglandwirtschaft organisiert.

Der SAV möchte deshalb Landwirtinnen und Landwirte, die Tiere sömmern, darauf aufmerksam machen, dass eine Gönnerschaft bei einem Helikopter-Unternehmen, das Tierrettungen anbietet, äusserst sinnvoll sein kann. Die Tiere können im Notfall ins Tal geflogen werden, ohne dass die Kosten für den Tierbesitzer nicht ins Unermessliche wachsen.

Folgende Punkte sind im Notfall zu beachten:

  • Für die Bergung der Tiere sind Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer verantwortlich, nicht der Alpbetrieb (Tierhalter).
  • Der SAV empfiehlt dem Alpmeister oder der Alpmeisterin, die Tierbesitzer auf diesen Punkt aufmerksam zu machen.
  • Mit einer Gönnerschaft werden die Kosten für den Helikopterflug bis zur nächsten, mit einem anderen
  • Transportmittel erreichbaren Stelle, übernommen, sofern nicht andere Versicherungen für den Einsatz aufkommen.
  • Suchflüge werden nicht übernommen.
  • Der Transport muss mit dem zuständigen Tierarzt abgesprochen werden. Der Tierarzt entscheidet über die Transportfähigkeit der verletzten oder kranken Tiere.
  • Bei nicht transportfähigen Tieren wird der Tierarzt zu deren fachgerechten Tötung vor Ort geflogen.
  • Tierkadaver sind der zuständigen Instanz der Alpgemeinde zu melden.

Quelle: SAV

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