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Nutztiere

Neosporose bei Wiederkäuern

Der einzellige Parasit Neospora caninum ist einer der bedeutendste Aborterreger bei Rindern weltweit, kann aber auch Aborte bei Schafen und Ziegen verursachen. Die verschiedenen Übertragungswege sowie wichtige Kontrollmassnahmen werden vorgestellt.

Sporulierte Neospora caninum-like Oozysten.

Sporulierte Neospora caninum-like Oozysten.

(IPB)

Publiziert am

Aktualisiert am

Leiter Institut für Parasitologie, Vetsuisse Fakultät, Universität Bern

Neospora caninum ist ein mit Toxoplasma gondii eng verwandter protozoärer Parasit, der weltweit als bedeutender Aborterreger beim Rind gilt. Neben Rindern kann N. caninum auch Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und andere Tierarten infizieren. Der Mensch hingegen ist nicht für die Infektion mit N. caninum empfänglich. Der Hund ist der klassische Endwirt (EW) dieses Parasiten. In gewissen Weltregionen können auch Wölfe, Kojoten und Dingos als EW dienen. Der Rotfuchs konnte trotz früherer Vermutungen nicht als EW von N. caninum bestätigt werden.

Infektion

Die Endwirte infizieren sich am häufigsten durch Aufnahme von Erregern in Nachgeburten oder Gewebe infizierter Zwischenwirte (z.B. Rind). Sie scheiden nach ungefähr fünf Tagen über einen Zeitraum von rund zwei bis drei Wochen Oozysten (resistente Umweltstadien des Parasiten) mit dem Kot aus, die monatelang in der Umgebung überleben können. Rinder können sich oral nach Aufnahme von Oozysten infizieren, doch dieser Infektionsmodus ist äusserst selten, da Hunde, die Oozysten ausscheiden, kaum vorkommen. Viel häufiger erfolgt die Infektion beim Rind durch Übertragung des Parasiten von einer infizierten Kuh über die Plazenta auf den Fötus. Infektionen in der Gebärmutter können zum Beispiel zu Aborten (ab dem 3. Monat der Trächtigkeit) oder Totgeburten führen. Häufiger führen sie zur Geburt infizierter aber klinisch unauffälliger Rinder, die lebenslänglich infiziert bleiben. Solche Neospora-positive Rinder werden später bei der Trächtigkeit entweder abortieren oder sie werden den Parasiten an die nächste Generation weitergeben. Es wird geschätzt, dass das Abortrisiko bei Neospora-seropositiven Kühen etwa drei bis vier Mal grösser ist, als bei seronegativen. Bei ungefähr fünf Prozent der infizierten Kühe können wiederholt Aborte auftreten.

N. caninum-assoziierte Aborte können in einer Herde seuchenhaft (≥ 10% der trächtigen Kühe abortieren innerhalb 1 – 2 Monaten) oder sporadisch (Aborte bei einzelnen Tieren sind über Monate bis Jahre verteilt) auftreten. Es wird angenommen, dass seuchenhafte Aborte die Folge gleichzeitiger Erstinfektionen mit Oozysten bei mehreren Kühen in der Herde sind. Hingegen werden sporadische Aborte auf die Reaktivierung chronischer Infektionen bei einzelnen Tieren während der Trächtigkeit zurückgeführt. Infizierte Kühe werden serologisch ermittelt. Im Fötus hingegen lässt sich N. caninum auch mittels PCR nachweisen.

Häufiger Aborterreger

Zwischen 2011 und 2019 wurden am Institut für Parasitologie in Bern (IPB) Hirnproben von 992 abortierten Rinderföten sowie Plazenten von 13 abortierten Kühen auf N. caninum mittels Real-Time PCR untersucht. N. caninum DNA konnte bei 16,6 Prozent der Rinderföten und 38,5 Prozent der Plazenten nachgewiesen werden. In derselben Zeit wurde ein PCR-positives Ergebnis bei 2,0 Prozent und 2,4 Prozent der untersuchten Schaf- und Ziegenföten ermittelt. Diese Ergebnisse zeigen einerseits, dass N. caninum sehr häufig bei schweizerischen Rindern vorkommt und andererseits, dass dieser Erreger auch bei Kleinwiederkäuern als mögliche Abortursache zu betrachten ist. Zurzeit gibt es keine Impfungen oder Therapien, die Aborte bei Wiederkäuern verhindern können.

Tipp Kontrollmassnahmen

In Betrieben mit N. caninum-assoziierten Aborten wird empfohlen 

  • Abortierte Föten, Nachgeburten und tote Kälber sachgerecht entsorgen und vor einem Verzehr durch Hunde sichern 
  • Hunde nicht mit rohem Fleisch füttern (kochen oder tief gefrieren) 
  • Die Kontamination von Futter und Wasser mit Hundekot vermeiden 
  • Ausmerzung von Kühen mit bestätigtem Neospora-bedingtem Abort bzw. von seropositiven Kühen

Die Kontrollmassnahmen müssen auf wirtschaftliche Vertretbarkeit überprüft und an jede Betriebssituation angepasst werden.

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