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Nutztiere

Hilfe vom Tierarzt: Wie schütze ich meinen Schweinebetrieb vor Tierseuchen?

In letzter Zeit hört man in den Medien sehr viel über die Afrikanische Schweinepest. Wie kann ich meinen Betrieb davor oder auch vor anderen Seuchen schützen?

Landwirt E. M.

Mastschweine_Tiefstroh

Publiziert am

Aktualisiert am

Dr. med. vet. FVH

Das Zauberwort zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) und auch anderen Krankheiten wie Enzootische Pneumonie (EP), Influenza (Grippe, Vogelgrippe), Porcines Respiratorisches und Reproduktives Syndrom (PRRS) ist die sogenannte Biosicherheit. Biosicherheit umschreibt alle Handlungen und Bauten, welche verhindern, dass ein Keim in eine Herde eingeführt wird (äussere Biosicherheit) und welche die Verbreitung innerhalb einer Herde (innere Biosicherheit) erschweren. Die Flächensanierung war eigentlich die Etablierung einer Art geographischer Biosicherheitszone.

Innere Biosicherheit

Diese verhindert die Verbreitung von Keimen innerhalb der Stallungen. Zum Beispiel von älteren auf jüngere Tiere in nicht konsequenten Rein-Raus-Systemen oder durch das Zirkulieren von Menschen und Werkzeugen.

Äussere Biosicherheit

Diese verhindert die Einfuhr von Keimen über verschiedene Wege wie:

  • Tierzukauf unbekannter oder unklarer Herkunft
  • Keimimport durch tierische Überträger (Vektoren) wie Mäuse, Ratten, Vögel, Insekten, Wildtiere, Katzen und Hunde
  • Eintrag durch Menschen
    • Passiv: Kleider, Stiefel, Esswaren, Abfälle der Lebensmittelzubereitung
    • Aktiv: über menschliche Krankheiten auf Tiere 
  • Eintrag durch verseuchte Samendosen

In Zeiten der ASP und EP ist die äussere Biosicherheit ein entscheidendes Kriterium. Einerseits muss man auf eine mögliche Verseuchung durch Wildschweine vorbereitet sein und andererseits muss ein indirektes Eintragen durch Menschen verhindert werden.
Da das Virus der ASP schlecht über grössere Distanzen übertragen wird, kann ein sicherer, dichter Zaun um die Stallung schon einige schlaflose Nächte verhindern. Bei Offenfrontställen ist ein Zaun fast unabdingbar.
Der allgemeine Keimeintrag durch Vektoren wie Mäuse oder Ratten muss durch die konsequente Bekämpfung derselben verhindert werden.
Der Eintrag durch stallfremde Menschen wird mit einer «schweinefreien Vorzeit», einem Besucherjournal (Dokument), einer Dusche, sauberen Stallstiefeln und -kleidern, frischen Desinfektionswannen und dem «Hände waschen» bewerkstelligt.

Mitarbeitende aus dem Ausland

Dem Keimeintrag durch Mitarbeitende wird in der Schweiz allgemein zu wenig Beachtung geschenkt. Hier sind Angestellte aus ASP-verseuchten Regionen Europas besonders genau zu instruieren. Lebensmittel wie Würste und ähnliche feine Spezialitäten mitzubringen ist ein absolutes «No-Go». Es ist von Vorteil, eine Hygienequarantäne von drei bis fünf Tagen einzuhalten, da die Viren sehr gut überleben können. Mehrere Kleiderwechsel und das Duschen sind selbstverständlich.

Tierkörpersammelstelle

Das Verlassen des Stalles und baldiges Wiedereintreten ist ein weiterer Problemkreis.
Hier ist vor allem der Besuch der Tierkörpersammelstelle ein Problem. Dort häufen sich viele Erreger und können ohne Probleme in den eigenen Stall gebracht werden. Deshalb muss nach einer Entsorgungstour ein vollständiger Kleiderwechsel und eine Seifendusche erfolgen.

Im Allgemeinen sind auch die Richtlinien des SGD absolut verbindlich und einzuhalten.

Haben Sie auch Fragen oder beschäftigt Sie etwas, das Sie bei einem Tierarzt ansprechen möchten?  Lassen Sie uns die Frage per Post oder E-Mail mit dem Betreff «Tierarzt» zukommen: UFA-Revue, Theaterstrasse 15 a, 8401 Winterthur, redaktion@ufarevue.ch

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