Wie Proviande mitteilt, werden mit der Revision die Altersgrenzen bei ausgewählten Rindvieh-Kategorien präzisiert. Hintergrund sind Erfahrungen aus der Praxis nach dem Systemwechsel in der Altersbestimmung per 1. Januar 2025. Seither werden Schlachttiere nicht mehr anhand der Anzahl Schaufeln, sondern nach dem kalendarischen Alter eingeteilt.
Der Systemwechsel habe sich grundsätzlich bewährt, heisst es weiter. Rückmeldungen aus einzelnen Produktionsrichtungen, insbesondere aus der extensiven Rindviehmast und der Weidemast, hätten jedoch gezeigt, dass die bestehenden Altersgrenzen bei gewissen Kategorien zu eng gefasst gewesen seien. Die Kommission Märkte und Handelsusanzen von Proviande habe die Situation nach mehreren Monaten Anwendung erneut beurteilt und in Abstimmung mit den Marktpartnern Anpassungsbedarf festgestellt.
Die Änderungen beschränken sich laut Mitteilung auf die Schlacht- und Masttierkategorien von Munis und Ochsen. Bei den übrigen Rindviehkategorien sowie bei den Schafen seien keine Anpassungen notwendig.
Neue Altersgrenzen für Munis und Ochsen
Konkret wird die Altersgrenze für Stiere (Munis) der Kategorie MT von bisher 241–540 Tagen auf 241–600 Tage angehoben. Die Kategorie MA umfasst neu Stiere (Munis) älter als 600 Tage. Bisher galt diese Kategorie für Stiere älter als 540 Tage sowie für Ochsen älter als 730 Tage.
Bei den Ochsen wird die Kategorie OB von bisher 241–730 Tagen auf «älter als 240 Tage» angepasst.
Parallel dazu werden gemäss Proviande die Handelsusanzen auf der Wochenpreistabelle geändert. Ochsen älter als 840 Tage sollen künftig zum Kuhpreis abgerechnet werden.
Bezug zur Produktionspraxis
Mit der Anpassung werde insbesondere den Produktionsrealitäten in der extensiven Rindfleischproduktion Rechnung getragen, schreibt Proviande. Die bisherige obere Altersgrenze für die Kategorie Munis MT habe sich als zu tief erwiesen. Gleichzeitig habe der Altersbereich für Ochsen OB die Bedürfnisse der Weidemast zu wenig berücksichtigt.
Zudem werde mit der Anpassung der Handelsusanzen dem Umstand Rechnung getragen, «dass die Fleischqualität von älteren Ochsen eher jener von Kühen entspricht als jener von älteren Munis», so Proviande.
Die Verordnungsänderung tritt per 1. März 2026 in Kraft.
sg








