Lösung gefunden für Würzfleisch-Import

Der Bundesrat hat am 26. August 2020 beschlossen, auf gewürztes Importfleisch die gleich hohen Zolltarife zu erheben wie bei ungewürztem Frischfleisch.

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Die Erhöhung des Zolltarifs ist Ergebnis einer parlamentarischen Initiative vom Dezember 2015. Diese verlangte, dass für rohes, gewürztes Importfleisch die höheren Zolltarife angewendet werden. Somit soll rohes Würzfleisch wie Frischfleisch verzollt werden und nicht als Fleischzubereitung. Ab dem 1. Januar 2021 wird diese Forderung umgesetzt. Das schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Als Kompensation erhöht die Schweiz ihr Zollkontingent für rotes Fleisch um 1200 Tonnen, heisst es weiter. Eine Mindestmenge von 600 t ist für den Import von gesalzenem und gewürztem Fleisch vorgesehen. Das darf nur zu Trockenfleisch verarbeitet werden, damit der Schweizer Frischfleischmarkt nicht tangiert wird.

Mehrjährige intensive Phase von Verhandlungen

Der Entscheid verzögerte sich aufgrund verschiedener Komplikationen mit Herkunftsländern der Würzfleischimporte vor der Welthandelsorganisation (WTO). Es kam zu sogenannten Dekonsolidierungsverfahren, mit denen die Schweiz Kompensationen mit den Importländern aushandeln musste, damit diese im Gegenzug keine Zölle auf Schweizer Exporte erheben.

Quelle: LID

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