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Nutztiere

Schweine schützen mit Biosicherheit

Der internationale Tier-, Waren- und Personenverkehr sowie die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stellen zunehmende Gefahren für die Schweinebetriebe dar. Daher sind Massnahmen gefordert, um Betriebe so gut wie möglich vor dem Eintrag krankmachender Erreger zu schützen.

Kommen Wildschweine unseren Hausschweinen zu Nahe, besteht die Gefahr, dass sie ihnen Krankheiten wie die ASP übertragen. Mit einem Zaun um den Betrieb...

Kommen Wildschweine unseren Hausschweinen zu Nahe, besteht die Gefahr, dass sie ihnen Krankheiten wie die ASP übertragen. Mit einem Zaun um den Betrieb kann man dies verhindern. 

(Bild: Pascal Glanzfelder)

Publiziert am

Abteilungsleiter Schweinemedizin, Vetsuisse-Fakultät

Nutztiere dienen zur Erzeugung von Lebensmitteln. Eine gute Tiergesundheit ist Voraussetzung für das Wohl der Tiere und reduziert das Risiko einer Übertragung von krankmachenden Keimen auf das Betreuungspersonal oder via Lebensmittel auf den Menschen. Mit Biosicherheitsmassnahmen kann sowohl das Einschleppen von krankmachenden Keimen als auch der Infektionsdruck innerhalb der Betriebe oder zwischen den Alterskategorien gesenkt werden. Betriebe mit guten Bio sicherheitsstandards sind weniger krankheitsanfällig und brauchen weniger Antibiotika. Biosicherheitsmassnahmen fördern daher nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch die Gesundheit des Betreuungspersonals und die der Konsumenten.

Jeder Tierzukauf ist ein Risiko für ein Einschleppen von Krankheitserregern.

Was ist Biosicherheit?

Unter Biosicherheit versteht man alle Massnahmen, welche das Risiko eines Krankheits- oder Erregereintrags respektive das Ausbreiten von Erkrankungen, welche Gesundheit, Wohlbefinden oder die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen, reduzieren. Man unterscheidet zwischen «externer Biosicherheit» und «interner Biosicherheit».

Externe Biosicherheitsmassnahmen

Diese schirmen den Betrieb nach aussen ab, um so den Erregereintrag in den Betrieb zu verhindern oder zu reduzieren. Wichtigste Quellen für einen Erregereintrag sind der Zukauf von oder ein Kontakt mit infizierten Tieren sowie der Eintrag über sogenannte belebte Vektoren wie Personen, Schadnager, Vögel, Insekten, Hunde, Katzen oder der Kontakt mit Wildtieren. Aus diesem Grund sollten Tiere möglichst aus wenigen Betrieben mit bekanntem Gesundheitszustand zugekauft und alle Personen inklusive dem Betreuungspersonal nur über eine Hygieneschleuse und mit betriebseigenen Kleidern den Stall betreten. Wie spätestens seit Covid-19 allen bewusst sein sollte, spielt die Handhygiene zur Eindämmung der Erregerausbreitung eine essenzielle Rolle. Im Weiteren können krankmachende Keime auch über sogenannte unbelebte Vektoren wie Tier- und Futtertransporter, Jauchefässer, Futter, Wasser, Einstreumaterial oder über verunreinigte und überbetrieblich eingesetzte Geräte (Narkoseapparat) in einen Betrieb gelangen. Ebenso können Krankheitserreger auch über die Luft über mehrere Kilometer, wie beispielsweise Grippeviren, PRRS-Virus, Circoviren oder der Erreger der enzootischen Pneumonie (EP) verfrachtet werden.

Interne Biosicherheitsmassnahmen

Diese Massnahmen reduzieren oder verhindern das Ausbreiten von Erregern sowohl innerhalb eines Betriebes, als auch zwischen unterschiedlichen Tierarten oder Altersgruppen in einem Betrieb. Das Umstallen von kranken Tieren innerhalb eines Betriebes (Absetzen von Ferkeln mit Durchfall) oder die Erregerverbreitung durch schmutzige Stiefel, Hände oder Instrumente stellen die grössten Risikofaktoren für die Erregerverbreitung innerhalb eines Betriebes dar. Da es bei kranken Tieren zu einer massiven Erregerbildung und Ausscheidung kommt, ist das Separieren von kranken Tieren wichtig, um das Risiko einer Erregerausbreitung von kranken auf gesunde Tiere zu reduzieren oder zu verhindern.

Was kann man unternehmen?

Jeder Tierzukauf ist ein Risiko für ein Einschleppen von Krankheitserregern, da jedes Tier die stallspezifische Keimflora des Herkunftsbetriebs auf oder in sich trägt. Daher sollten Masttiere aus möglichst wenig Betrieben und Zuchttiere, wenn möglich immer aus demselben AR-Betrieb (höchster SGD-Status) zugekauft werden und über eine Quarantäne in die Herde eingegliedert werden.
Ungenügende Instrumentenhygiene (Injektionsnadeln, Spritzen, Skalpellklingen) ist ein wichtiger Risikofaktor für Gelenksentzündungen, Nabelbrüche oder Muskelabszesse bei Schlachtschweinen.
Ein sofortiges und korrektes Behandeln kranker Tiere reduziert das Keimwachstum und das Risiko einer weiteren Ansteckung. Eine Separation der kranken von den gesunden Tieren verringert im Weiteren das Risiko der Krankheitsausbreitung und trägt wesentlich zur Reduktion des Infektionsdruckes bei.
Mit einer guten Reinigung und anschliessender Desinfektion kann zudem die Erregermenge um ein Millionenfaches gesenkt werden.
Eine Reinigung wird als gut beurteilt, wenn… 
… überall die ursprüngliche Farbe und Struktur ersichtlich ist;
… das abfliessende Wasser sauber ist.

Da Schmutz sowie tiefe Temperaturen die Wirkung von Desinfektionsmitteln herabsetzen oder inaktivieren können, sind eine gründliche Reinigung und eine Temperatur um 20 °C wichtige Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Desinfektion. Im Weiteren beeinflussen Beschaffenheit und Menge des Erregers, Wirkstoffgruppe, Konzentration und Einwirkzeit des Desinfektionsmittels den Erfolg einer Desinfektion. Vor dem Neubestossen müssen gereinigte Räume gut abtrocknen, da sich Restkeime bei Feuchtigkeit schnell wieder vermehren können. Um den Aufwand für Reinigung und Desinfektion nicht zu beeinträchtigen, sollten nur saubere Tiere in gereinigte Ställe eingestallt werden.

Wie gut sind Biosicherheitsmassnahmen in der Schweiz?

Wegen des sehr eingeschränkten Tierverkehrs mit dem Ausland und der beachtlichen Herdengesundheit der Schweizer Schweineherden, wurden in der Schweiz Biosicherheitsmassnahmen bisher sehr stiefmütterlich behandelt.
Es gibt heute einen gesellschaftlichen Druck, die Tiergesundheit sowie das Tierwohl zu steigern und den Antibiotikaeinsatz bei den Nutztieren zu reduzieren. Zusammen mit der ungehemmten Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, vor allem in Osteuropa, führt dies vermehrt zur Einsicht, mit Biosicherheitsmassnahmen den eigenen Betrieb vor einem Eintrag von Erkrankungen zu schützen. 

Leitfaden und Selbst-Check zur Biosicherheit

Die Abteilung Schweinemedizin in Zürich hat im Auftrag des BLV zusammen mit dem Rindergesundheitsdienst (RGD) und dem Schweinegesundheitsdienst (SGD) Instrumente zur Erhöhung des Bewusstseins für die Relevanz von Biosicherheitsmassnahmen erarbeitet. Entstanden sind ein elektronisches Lehrmittel (e-Learning), zwei Leitfäden zur Biosicherheit (kurz und lang), sowie ein digitaler Selbstcheck, wo der Stand der externen und internen Biosicherheitsmassnahmen des eigenen Betriebes erhoben werden kann. Dank integrierter Schwachstellenanalyse können diese entsprechend verbessert werden.

www.gesunde-nutztiere.ch

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