Quer gelesen
- Die ASP-Konformität hat zwei Stufen: Stufe 1 regelt die Biosicherheit in ASP-freien Zeiten, Stufe 2 kommt im Seuchenfall dazu.
- ASP-konforme Betriebe sollen bei einem Ausbruch von Erleichterungen im Tierverkehr und in der Vermarktung profitieren.
- Interessierte Betriebe können sich jetzt auf die Interessentenliste setzen, die Zertifizierung startet voraussichtlich 2027.
Die Schweiz ist derzeit ASP-frei, dennoch stufen Fachleute des BLV das Risiko einer Einschleppung als hoch ein. Deutschland und Italien zeigen, wie stark ein Ausbruch Betriebe in einer Sperrzone einschränkt: Transporte verzögern sich, Tiere bleiben länger im Stall und die Vermarktung hängt von behördlichen Freigaben ab. Wer definierte Biosicherheitsmassnahmen umsetzt, erhält den Status «ASP-konform». Laut BLV senken solche Betriebe das Eintragsrisiko und profitieren bei einem Ausbruch von Erleichterungen im Tierverkehr und in der Vermarktung.
Stufe 1
Seit Kurzem stehen die Anforderungen für Stufe 1 fest. Sie gelten bereits in seuchenfreien Zeiten. Der Schweinegesundheitsdienst (SGD) erläutert, was sie im Alltag bedeuten.
Zugang und Umzäunung
Wildschweine scheiden das Virus über Speichel, Blut und Kot aus und gefährden Hausschweine damit auch ohne direkten Kontakt. Für die Umzäunung lässt die ASP-Konformität zwei Varianten zu: Entweder zäunt der Betrieb sein ganzes Areal viehdicht ein, oder ein Zaun sichert die kritischen Bereiche. Dazu gehören die Verladerampe, das Futter- und Einstreulager, der Miststock sowie der Auslauf. Hoch- und Güllesilos brauchen keinen Zaun.
Hygieneschleuse
Die Hygieneschleuse trennt den Aussenbereich vom Stallbereich und verhindert, dass kontaminierte Kleidung, Schuhe oder Hände in den Tierbereich gelangen. Eine Linie oder eine bauliche Abgrenzung markiert die Schwarz-Weiss-Trennung zwischen Aussen- und Stallbereich. Alle Personen, die den Stall betreten, nutzen die Schleuse und waschen sich bei jedem Eintritt die Hände. Mitarbeitende tragen saubere, betriebseigene Kleidung und Stiefel, die nur im Schweinestall zum Einsatz kommen. Betriebsfremde Personen tragen entweder Einwegkleidung mit Stiefelüberziehern oder ebenfalls betriebseigene Kleidung und Stiefel.
Kontakt zu Wildschweinen
Wer gejagt hat oder anderweitig Kontakt zu Wildschweinen hatte, meidet während 48 Stunden jeden Kontakt zu Hausschweinen. Fleischprodukte und Jagdutensilien sowie Wildschweinfleisch gehören nicht in den Stall.
Schadnager- und Insektenbekämpfung
Schadnager und Insekten verschleppen das Virus in Futter und Einstreu sowie auf Oberflächen. Stufe 1 verlangt deshalb eine fachgerechte und dokumentierte Schadnager- und Insektenbekämpfung.
Dokumentation
Bei einem Ausbruch muss der Betrieb belegen können, wer im Stall war, wann er Tiere behandelt hat und wann Tiere verendet sind. Jede Besucherin und jeder Besucher trägt sich deshalb ins Besucherjournal ein. Zudem erfasst der Betrieb Todesfälle und Aborte und führt ein lückenloses Behandlungsjournal.
Schulung
Biosicherheit funktioniert nur, wenn alle mitziehen. Der Betrieb schult deshalb seine Mitarbeitenden und alle Personen, die auf dem Hof wohnen, und sensibilisiert sie für das Thema.
Tierkörper lagern und entsorgen
Verendete Tiere lagert der Betrieb in einer dichten, verschliessbaren Kadavertonne und bringt sie so schnell wie möglich zur Tierkörpersammelstelle. Für diese Fahrt braucht die zuständige Person separate Kleider und Stiefel, die nie mit den Schweinen in Kontakt kommen. Für den Transport eignet sich ein auslaufsicheres Gebinde, beim Abladen schützen Einweghandschuhe die Hände. Noch in der Sammelstelle folgt die gründliche Reinigung der Kadavertonne.
Eigene Tiertransporte
Betriebe, die ihre Tiere selbst transportieren, etwa in der Direktvermarktung, waschen und desinfizieren ihr Fahrzeug nach jedem Tiertransport.
Stufe 2
Stufe 2 greift erst bei einem bestätigten ASP-Ausbruch. Neben der gültigen Stufe 1 regelt sie zusätzliche Massnahmen zum Tierverkehr, Freigaben, diagnostische Schritte und Abläufe in Sperrzonen. Im Seuchenfall kontrollieren die kanto nalen Veterinärämter die Stufe 2. Erfüllt ein Betrieb die Anforderungen, geben sie ihn für den Tierverkehr frei. Das BLV stellt in Aussicht, dass konforme Betriebe Transporte und Vermarktung schneller wieder aufnehmen können, weil ihre Biosicherheit nachweislich gewährleistet ist.
Interesse anmelden
Betriebe können sich bereits jetzt auf die Interessentenliste setzen. Wer sich früh anmeldet, erhält auch früher einen Aufnahmebesuch. Die Zertifizierung startet voraussichtlich 2027. Beim ersten Besuch beurteilt eine Tierärztin oder ein Tierarzt des Gesundheitsdienstes den Betrieb vor Ort. Der Gesundheitsdienst prüft dabei die Anforderungen, die der Bund festgelegt hat, und vergibt auf dieser Grundlage den Status «ASP-konform». Danach folgen zweimal pro Jahr Kontrollen im Abstand von vier bis acht Monaten. Diese können auch Vertragstierärztinnen und -tierärzte mit entsprechender Zusatzausbildung durchführen. Die ASP-Konformität gilt pro TVD-Nummer, bei mehreren Standorten müssen alle Standorte die Anforderungen erfüllen. Die Gesundheitsdienstanbieter informieren die interessierten Betriebe, sobald die Kosten feststehen und die ersten Aufnahmebesuche möglich sind.
Nutzen im Ereignisfall und heute
Die Massnahmen wirken nicht erst im Seuchenfall: Sie senken das Eintragsrisiko für Krankheiten, verbessern die Betriebshygiene und fördern die Tiergesundheit.









